Im Auftrag der Vorsitzenden des Wahlausschusses, Frau Dr. Ingrid Zech, wird gemäß § 46 unserer Satzung in Verbindung mit § 10 unserer Wahlordnung bekanntgegeben, dass das Wahlergebnis gem. § 9 der Wahlordnung ('Annahme der Wahl') von ihr als Vorsitzende des Wahlausschusses am 2.3.2026 festgestellt wurde. Damit ist eine neue Vertreterversammlung gemäß § 26 f der Satzung zustande gekommen.
Eine Liste mit den Namen, Adressen sowie den E-Mail-Adressen der gewählten Vertreter und der gewählten Ersatzvertreter liegt ab 3.3.2026 mindestens zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Mitglieder in den Geschäftsräumen der Bank in den Hauptstellen Dornstetten (Hauptstr. 52), Herrenberg (Hindenburgstr. 14-18), Mössingen (Karl-Jaggy-Str. 8), Nagold (Haiterbacher Str. 15), Rottenburg (Eugen-Bolz-Platz 7) und Tübingen (Herrenberger Str. 1-5) aus. Satzungsgemäß kann jedes Mitglied jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen.
Unsere Wahlordnung
Hier finden Sie weitere Informationen zur Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Stand 03.06.2024)