Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank in der Region eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank in der Region eG besteht aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

von links: Thomas Bierfreund (Co-Sprecher), Jörg Stahl (Co-Sprecher), Thomas Taubenberger, Ralf Gottschalk

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder und Vertreter

Mitglieder bestimmen mit

Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer Volksbank in der Region eG mitwirken. Bei der Wahl der örtlichen Beiräte, die zugleich Mitglieder-Vertreter sind, hat jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hat.

Unsere örtlichen Beiräte und Mitgliedervertreter gestalten unsere Bank mit und erfüllen eine wichtige beratende Aufgabe. Sie vertreten die Interessen der Mitglieder und bringen sie in die Diskussion mit den Verantwortlichen der Bank ein. Gleichzeitig sind sie gut über die Hintergründe geschäftspolitischer Entscheidungen der Bank informiert und können diese den Mitgliedern sachkundig erläutern.

Mitgliederversammlung

Laut unserer Satzung und Wahlordnung ist die Vertreterwahl in einer Mitgliederversammlung durchzuführen.

Gemäß unserer Satzung und Wahlordnung werden die vom Wahlausschuss aufgestellten Vorschlagslisten jeweils für die Dauer von 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung in den Geschäftsräumen des jeweiligen Ortsbereichs zur Einsicht ausgelegt. Die Mitglieder haben während der Dauer der Auslegung sowie bei der Mitgliederversammlung selbst die Möglichkeit, weitere Vorschläge einzubringen. Die Mitglieder unserer Bank erhalten eine schriftliche Einladung.

MitgliederVersammlungen zur Ergänzungswahl 2023

Bei den örtlichen Mitgliederversammlungen der Regionen Tübingen und Steinlach-Wiesaz-Härten unserer Bank haben die Wahlen der Mitgliedervertreterinnen und -vertreter sowie Ersatzvertreterinnen und -vertreter stattgefunden.

Nach § 10 unserer Wahlordnung liegen die Listen der gewählten Mitgliedervertreterinnen und -vertreter sowie Ersatzvertreterinnen und -vertreter ab Bekanntmachung für zwei Wochen in unseren Geschäftsstellen für die Mitglieder zur Einsichtnahme aus.

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.