Erklärung zur Unternehmensführung

Die Volksbank in der Region eG fördert im Rahmen der Möglichkeiten und Gesetze den Einsatz von Frauen auch in qualifizierten Führungspositionen der Bank. Der Vorstand hat am 26.04.2023 gemäß § 9 Abs. 3 GenG für die Besetzung der ersten und zweiten Führungsebene unter dem Vorstand mit Frauen Zielgrößen von 31,6 % (für Bereichsleiterinnen) bzw. 33,3 % (für Teamleiterinnen) festgelegt. Die Erreichung der Zielgrößen für die Besetzung dieser Führungsebenen ist davon abhängig, dass im Bezugszeitraum neue Stellen entstehen oder Stellen wegen eines endgültigen Ausscheidens des bisherigen Stelleninhabers neu zu besetzen sind und Bewerbungen von Frauen eingehen, die den Qualifikationsanforderungen der Stelle gerecht werden und im Übrigen auch über eine etwaigen männlichen Mitbewerbern gegenüber gleichwertige Qualifikation verfügen.

Der Aufsichtsrat hat am 26.04.2023 gemäß § 9 Abs. 4 GenG für die Besetzung des Vorstands mit Frauen grundsätzlich eine Zielgröße von mindestens 25,0 % festgelegt. Im Falle einer Nachbesetzung einer Vorstandsposition ist bei vergleichbarer Qualifikation weiblichen Bewerbern, solange der Vorrang einzuräumen, bis die festgelegte Zielgröße erreicht ist.

Für die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen wurde grundsätzlich eine Zielgröße von mindestens 33,3 % festgelegt. Die Erreichung der Zielgröße ist davon abhängig, dass sich entsprechende Vakanzen ergeben und sich im Bezugszeitraum geeignete Kandidatinnen mit Bereitschaft zur Kandidatur für die Aufsichtsratsmandate finden. Im Falle von Wahlen zum Aufsichtsrat ist weiblichen Kandidatinnen bei Erstellung der Wahlvorschläge, unter Beachtung der Satzungsbestimmungen, solange der Vorrang einzuräumen, bis die festgelegte Zielgröße erreicht ist.

Die Fristen für die Erreichung der Zielgrößen wurden unter Beachtung von § 9 Abs. 4 GenG jeweils auf 5 Jahre festgelegt. Die Zielgrößen haben somit Gültigkeit bis 30. März 2028.