Die Volksbank Herrenberg–Nagold–Rottenburg ist stark in der Region verankert. Die Regional-Direktoren sind daher die wichtigsten Repräsentanten der Bank für die Mitglieder und Kunden. Im rund 44.500 Einwohner umfassenden Marktbereich Region Nagold hat die Volksbank rund 25.000 Kunden, davon sind ca.14.900 Mitglieder der genossenschaftlichen Bank.
Für den Bereich Region Nagold wurden nun zwei neue Regional-Direktorinnen ernannt, die beide über die höchste Qualifikation der genossenschaftlichen Bankengruppe und umfassende Erfahrungen in verschiedenen Aufgabenbereichen verfügen.
Anna Kollinger war nach ihrer Ausbildung zur Bankkauffrau bei der damaligen Volksbank Herrenberg-Rottenburg zunächst Beraterin in Rottenburg. Nach ihrem Abschluss zur Bankfachwirtin und des Bankbetriebswirtschafts-Studiums war sie in der Kundenberatung und -betreuung in Gärtringen tätig und ab 2008 stellvertretende Teamleiterin. Ab 2011 leitete sie im Geschäftsbereich Privatkunden Region Herrenberg das Team Gärtringen, Rohrau, Oberjesingen und Deckenpfronn. Seit 2. Januar 2019 ist sie Regional-Direktorin für den Bereich Privatkunden Region Nagold und tritt damit die Nachfolge von Carsten Hekel an, der die Geschäftsführung der Unternehmenstochter Fischer Versicherungsmakler übernimmt.
Sonja Schmollinger war nach ihrer Ausbildung bei der damaligen Volksbank Herrenberg sowohl im privaten als auch gewerblichen Kreditbereich tätig. Von 1998 an war sie Firmenkundenbetreuerin, von 2000 bis 2007 im Bereich Firmenkunden Rottenburg und danach stellvertretende Bereichsleiterin Firmenkunden Herrenberg. Seit 2013 leitet sie den Geschäftsbereich Firmenkunden Region Rottenburg. 2014 wurde ihr Prokura erteilt und sie zur Regional-Direktorin Firmenkunden Region Rottenburg ernannt. Zum 1. April 2019 wird Sie als Regional-Direktorin den Bereich Firmenkunden Region Nagold übernehmen in Nachfolge von Ralf Gottschalk, der in den Vorstand der Bank berufen wurde. Den Marktbereich Firmenkunden Region Rottenburg wird sie vorerst in Personalunion weiter verantworten, bis hier die Nachfolgeregelung in Kraft tritt.