SpendenAdvent

Die Bewerbungsfrist ist leider abgelaufen.

In der Region – für die Region

Unser Ziel ist es, gemeinnützige, soziale und karitative Institutionen und Projekte in den Regionen Herrenberg, Nagold, Rottenburg, Steinlach-Wiesaz-Härten und Tübingen bei ihren Vorhaben zu unterstützen. Wenn Sie die unten aufgeführten Kriterien erfüllen, können Sie sich jedes Jahr mit einem Projekt oder einer Anschaffung für eine Spende bewerben. Die Bewerbung ist ausschließlich online, über unseren Spendenantrag möglich.

Die Vergabe und Verteilung obliegt fünf ehrenamtlichen Regionalkuratorien für die Gebiete Herrenberg, Nagold, Rottenburg, Steinlach-Wiesaz-Härten und Tübingen die sich aus Stiftungsvorstand, Aufsichtsräten, Regionaldirektoren und Beiratsmitgliedern zusammensetzen. Welche Projekte, Vereine oder gemeinnützigen Institutionen mit einer Spende bedacht werden, wird in der Adventszeit des Jahres bekanntgegeben.

Rund 100.000 Euro liegen im Spendentopf bereit, die im Dezember 2024 an die ausgewählten Spendenempfänger verteilt werden.

Voraussetzungen für einen Spendenantrag:

  • Ihr Verein bzw. Ihre Institution ist im Geschäftsgebiet der Bank aktiv
  • Sie benötigen finanzielle Unterstützung für ein zukunftsweisendes Projekt oder eine Anschaffung.
  • Sie sind berechtigt, eine Spendenquittung auszustellen.
  • Ihr Verein bzw. Ihre Institution ist Kunde der Volksbank in der Region eG.
  • Sie sind berechtigt, der Bank ein Foto Ihres Projektteams/Ihrer Vereinsmitglieder zur Verfügung zu stellen.

Halten Sie sich für die Online-Bewerbung zum SpendenAdvent ein Foto Ihres Projektteams oder Ihrer Vereinsmitglieder zum Upload bereit. Ohne das Foto kann Ihre Bewerbung beim SpendenAdvent 2024 leider nicht berücksichtigt werden.

 

Beispiele für nicht förderfähige Maßnahmen:

Dies sind z. B. Vergaben für die Finanzierung von:

  • Verwaltungskosten,
  • Honorarkosten,
  • Mitgliedsbeiträgen, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren,
  • Spenden, die im Ausland und außerhalb des Geschäftsgebietes der Volksbank in der Region eG eingesetzt werden,
  • Sponsoringmaßnahmen,
  • laufenden Kosten, die eine gemeinnützige Institution für Ihre Existenz benötigt,
  • Sucht- und Gewaltpräventionsmaßnahmen an Schulen (Pflichtaufgabe Träger bzw. Aufgabe der Polizei).

Beispiele für förderfähige Anschaffungen und Sonderprojekte:
  • Einrichtung und Ausstattung von Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen mit Büchern, Sport- und Spielgeräten, Freizeitmaterial und Ähnliches.
  • Kirchen und Kirchengemeinden: Ausstattung von Jugendräumen und Altenbegegnungsstätten, Renovierung und Neubau von Kirchen, Kauf bzw. Restauration von Kirchenorgeln. Blumenspende für Friedhofsanlage.
  • Sozialstation: Ausstattungen der Station sowie Anschaffungen von Fahrzeugen.
  • Freiwillige Feuerwehr: Nur noch Anschaffungen für Feuerlöschzwecke, z. B. Atemschutzgeräte, Unfall- Rettungswerkzeuge, Schutzkleidung, sowie Fortbildungsmaßnahmen nur für Jugendfeuerwehr, keine Kameradschaftspflege.
  • Heimatvereine / Heimatmuseen / Narrenzünfte / Heimat- und Brauchtumspflege: Anschaffung von Trachten, Herstellung historischer Gegenstände.
  • Gesangs- und Musikvereine: Anschaffungen von Noten, Musikinstrumenten, Uniformen.
  • Sportvereine: Sportgeräte für die Jugend, Trikots, Bälle, Preise, Pokale etc.
  • Fortbildungen: z. B. spezielle Jugendausbildungen die nicht in einer normalen Vereinsausbildung verankert sind, Fortbildungen zur Hilfe für bedürftige Menschen, die sich aus der üblichen Tätigkeit der geförderten Institution abhebt (z. B. Spezialausbildung für Pädagogin).
  • Unterstützung von gemeinnützigen Veranstaltungen: z.B. für Hilfsbedürftige (AIDS-Kranke, tumor- und leukämiekranke Kinder, sozial in Not geratene Personen und Familien, für Eltern- Kind-Gruppen, etc.) sowie Typisierungsaktionen.
  • Sonderprojekte in der Unterstützung der Ganztagesbetreuung in Schulen, die nicht von der Stadt bzw. Gemeinde getragen werden, z. B. Hausaufgabenbetreuung, Mittagessen für Schüler aus sozial schwachen Familien.
  • Nachhaltige Projekte werden priorisiert.

Ihre Ansprechpartnerin

  • Tugce Arslan
  • Telefon 07032 940-1203

Zuletzt aktualisiert am 20.02.2023