Der Durchschnittssatz des 3-Monats-EURIBOR (der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist) dient als Referenzzinssatz für die Anpassung der Zinssätze bei eingeräumten Dispositionskrediten (eingeräumte Kontoüberziehung). Die Änderung des Durchschnittssatzes des 3-Monats-EURIBOR wird vierteljährlich überprüft (Stand des Referenzzinssatzes per 01.04.2025 2,442 %p. a. .). Bei einer Änderung um mehr als 0,1%-Punkte erfolgt die Anpassung des Zinssatzes für eingeräumte Dispositionskredite (eingeräumte Kontoüberziehung) in gleicher Höhe dieser Änderung (gerundet auf die 2. Nachkommastelle). Ein negativer Referenzzins wird wie null behandelt.
Über den Dispokreditzinssatz hinaus werden keine weiteren Überziehungszinsen berechnet.
*Eine eingeräumte Kontoüberziehung, bei dem das MeinKonto ins Minus rutscht, kann erst ab Volljährigkeit eingerichtet werden.
Repräsentatives Beispiel nach §6a PAngV:
Dispositionskreditbetrag (Nettodarlehensbetrag)**: 1.000,00 €; Laufzeit: unbefristet; Rückzahlung (Tilgung): jederzeit flexibel; Zinszahlung*** (nur bei Nutzung): bei 1.000,00 €: 19,13 €/Quartal; Sollzins (Zinssatz für Dispokredit, variabel): 7,65 % p.a.
** Bonität vorausgesetzt
*** Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise