Ab 08. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Daher bitten wir Sie, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.
Geeignete Belege können nach Definition der BaFin zum Beispiel sein:
- Ein aktueller Kontoauszug Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht.
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank.
- Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht.
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autokauf, Goldverkauf)
- Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte.
- Letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen.
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten ab 10.000 Euro bitten wir Sie, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von 14 Tagen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos und dem Stichwort “Einzahlung am Einzahlungsautomaten” zukommen zu lassen.