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Eine Frau sitzt in einem Büro und liest ein Dokument zum Kündigungsgeld für Firmenkunden

Kündigungsgeld

Flexible Geldanlage mit attraktiven Zinsen

Sie möchten Ihr Geld gewinnbringend anlegen, wissen aber noch nicht, wann Sie es wieder benötigen? Das Kündigungsgeld bietet Ihnen mit einer kurzen Kündigungsfrist die Freiheit, die Sie brauchen. Sie bestimmen, wie viel Geld Sie einzahlen und erhalten Zinsen ab dem ersten Euro.

Flexibel

Sie gestalten die Geldanlage nach Ihren Vorstellungen.

Profitabel

Die Zinsen werden regelmäßig auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Praktisch

Der Vertrag läuft unbefristet und kann mit einer Kündigungsfrist von 35 Tagen gekündigt werden.

Produktdetails

Auf klassische Art sparen

  • Höhe und Zeitpunkt der Einzahlung frei wählbar
  • keine feste Laufzeit
  • 35 Tage Kündigungsfrist

Konditionen

AnlagevolumenZinssatz
 
0 - < 25.000,00 EUR#0,75 % p. a.
 
25.000,00 EUR - < 100.000,00 EUR
0,85 % p. a. 
100.000,00 EUR - < 500.000,00 EUR1,00 % p. a. 
500.000,00 EUR- < 1.000.000,00 EUR
1,25 % p. a. 
1.000.000,00 EUR- < 2.500.000,00 EUR  1,50 % p. a. 
>= 2.500.000,00 EUR EUR
1,75 % p. a. 
Eine Frau sitzt in einem Büro und liest ein Dokument zum Firmenfestgeld

Firmenfestgeld

Mit Firmenfestgeld legen Sie freies Betriebsvermögen sicher an. Anlagebetrag und -dauer vereinbaren Sie individuell. Bei dieser Geldanlage erhalten Sie attraktive Zinsen.

Mehr erfahren

FAQ zum Kündigungsgeld

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können das Kündigungsgeld jederzeit ganz oder zum Teil kündigen. Nach der erfolgten Kündigung und nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist wird die gekündigte Summe auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit aufstocken?

Ja, Sie können jederzeit Zuzahlungen vornehmen.

Wann erhalte ich die Zinsen?

Die Zinsen werden vierteljährlich berechnet und Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer